Grundsätzlich trägt der Geschäftsführer die Verantwortung für die Erstellung einer Fortführungsprognose, sobald die finanzielle Situation die ersten Anzeichen für eine Überschuldung erkennen lassen. In dieser angespannten Lage ist es nicht immer einfach die Zahlen realistisch zu deuten oder auch der Versuchung zu widerstehen die Prognosen zu verändern, um ein positives Ergebnis zu erzielen. Damit diese Vorwürfe einer Manipulation erst gar nicht entstehen, ist es am besten die Erstellung der Fortführungsprognose in erfahrene Hände zu legen. In Großstädten wie Berlin oder auch deutschlandweit gibt es Anbieter, die sich speziell auf diese Dienstleistung spezialisiert haben. In deren Team befinden sich neben Steuerberatern ebenfalls Unternehmensberater, welche dabei helfen das Ergebnis der Prognose einzuordnen und den Unternehmern dabei helfen für die Zukunft hilfreiche Entscheidungen zu treffen.

Die Prognosen müssen nicht vom Geschäftsführer selbst erstellt sein

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Rechtlich ergibt sich durch die Beauftragung Dritter zur Erstellung der Fortführungsprognosen keine rechtlichen Schwierigkeiten. Ergeben sich in Einzelfällen Fragen ist es jedoch ratsam nachweisen zu können, dass wirklich erfahrene Fachkräfte mit dieser Aufgabe betraut waren. Für die Zahlen und Daten, welche diesen Experten zur Verfügung stehen ist wiederum der Geschäftsführer verantwortlich. Fehlen wichtige Unterlagen oder wurde die Buchhaltung nicht lückenlos geführt, weichen gegebenenfalls auch die Resultate der Prognosen von der Realität ab. Schlussendlich muss der Geschäftsführer die Ausfertigung der Prognosen pflichtbewusst unterstützen.

Mit erfahrener Hilfe ist es leicht die richtigen Entscheidungen zu treffen

Sanierung, Insolvenz oder Liquidation sind drei gänzlich unterschiedliche Wege, wie mit einem in Zahlungsschwierigkeiten geratenem Unternehmen verfahren werden kann. Zu welcher Entscheidung die verantwortlichen Geschäftsführer kommen hängt sehr stark von dem eigenen Informationsstand ab. Sind außer der Insolvenz keine Auswege bekannt, ist die Gefahr sehr groß die Insolvenz zu beantragen, ohne zuvor geeignete Alternativen zumindest abzuwägen. Mit einem erfahrenen Krisenberater ist es möglich auch kurzfristig Termine zu vereinbaren und sicherzustellen, dass nicht vorschnell die falschen Entscheidungen getroffen werden.

Eine professionell erstellte Fortführungsprognose räumt auch letzte Zweifel aus