Steuerhinterziehung ist in Deutschland eine Straftat, genauer eine Steuerstraftat. In ihr treffen Steuer- und Strafecht aufeinander und bilden ein komplexes, miteinander verwobenes und nicht leicht zu entflechtendes neues Fachgebiet: das Steuerstrafrecht. Wer Steuern hinterzieht kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden. Unabhängig davon hat er natürlich alle Steuern nachzuzahlen, außerdem Verzugszinsen und nicht zuletzt drohen Geldstrafen. Doch nicht jeder, der keine oder zu wenig Steuern gezahlt hat, erfüllt den Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Die sind dann gegeben, wenn gegenüber den Finanzbehörden über steuerliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben gemacht werden und zwar in einem erheblichen Maß bzw. bei erheblichen Tatsachen. Wurde die Tat dagegen leichtfertig begangen, ohne Vorsatz, dann handelt es sich lediglich um eine leichtfertige Steuerverkürzung, welche eine lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Eine Steuerhinterziehung muss in Deutschland zwingend geahndet werden. Sogar der Versuch dazu ist schon strafbar. Eine Steuerordnungswidrigkeit kann, aber muss nicht verfolgt werden und führt lediglich zu einer Geldbuße, die zwar empfindlich hoch sein kann, aber den Betroffen nicht als vorbestraft registriert. Von einer Strafverfolgung bei Steuerhinterziehung und damit auch dem Attribut „vorbestraft“ kann sich derjenige befreien, der sich selbst anzeigt. Durch die Selbstanzeige kann auch eine tatsächliche Steuerhinterziehung straffrei bleiben. Dazu müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt werden: Dabei müssen alle nicht verjährten Steuerstraftaten in vollem Umfang berichtigt werden, alle unvollständigen oder nicht gemachten Angaben ergänzt bzw. nachgeholt werden. Dabei gilt es nicht nur Fristen zu wahren, es müssen auch weitere Bedingungen erfüllt werden, so darf die hinterzogene Geldmenge den Betrag von 50.000 Euro nicht übersteigen und die Selbstanzeige nützt auch nichts mehr, wenn gegen den Steuersünder bereits ermittelt wird. Wer eine Selbstanzeige plant, tut gut daran, sich eine Experten an die Seite zu holen. Ein Anwalt für Strafrecht oder ein Steuerberater ist mit den Untiefen des Steuerstrafrechts nicht so vertraut, als dass er da wirklich bis ins feinste Detail gut beraten könnte. Doch wer bei der Selbstanzeige Fehler macht, der verwirkt seine Straffreiheit. Außerdem gilt es abzuklären, ob hinter der vermeintlichen Steuerhinterziehung nicht doch eine leichtfertige Steuerverkürzung steckt, denn die Unterscheidung ist nicht bei der Tat selbst zu suchen, sondern vor allem damit, unter welchen Umständen und mit welchem Straftatbewusstsein die Tat begangen wurde. Auch das kann vor allem ein Anwalt für Steuerstrafrecht erkennen und auflösen, in dem er die richtigen Fragen stellt.

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung? Unbedingt beraten lassen!
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